Sonderbefehl

für die deutsche Bevölkerung der Stadt Salzbrunn einschließlich Ortsteil Sandberg.
Laut Befehl der Polnischen Regierung wird befohlen:
1.  Am 14. Juli 1945 ab 6 bis 9 Uhr wird eine Umsiedlung der deutschen Bevölkerung stattfinden.
2. Die deutsche Bevölkerung wird in das Gebiet westlich des Flusses Neisse umgesiedelt.
3. Jeder Deutsche darf höchstens 20 kg Reisegepäck mitnehmen.
4. Kein Transport (Wagen, Ochsen, Pferde, Kühe usw.) wird erlaubt.
5. Das ganze lebendige und tote Inventar in unbeschädigten Zustande bleibt als Eigentum der Polnischen Regierung.
6. Die Umsiedlungsfrist läuft am 14. Juli 10 Uhr ab.
7. Nichtausführung des Befehls wird mit schärfsten Strafen verfolgt, einschließlich Waffengebrauch.
8. Auch mit Waffengebrauch wird verhindert Sabotage u. Plünderung.
9. Sammelplatz an der Straße Bhf. Bad Salzbrunn-Adelsbacher Weg in einer Marschkolonne 20 Meter vor der Ortschaft Adelsbach.
10. Diejenigen Deutschen, die im Besitz von Nichtevakuierungsbescheinigungen sind, dürfen die Wohnung mit ihren Angehörigen in der Zeit von 5 bis 14 Uhr nicht verlassen.
11. Alle Wohnungen in der Stadt müssen offen bleiben, die Wohnungs und Hausschlüssel müssen nach außen gesteckt werden.
Bad Salzbrunn, 14. Juli 1945, 6 Uhr Abschnittkommandant (-) Zinkowski, Oberleutnannt
Dieser Sonderbefehl betraf nicht nur den Ort Bad Salzbrunn; er wurde in zigtausenden deutschen Orten erlassen, mit stillschweigender Duldung der westlichen Alliierten.



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